Kesselwasser – Speisewasseraufbereitung für Dampferzeuger

Der Betrieb von Dampferzeugern ist in der Bundesrepublik weitgehend durch entsprechende TÜV-Richtlinien (TRD 611) geregelt. Dabei kommen äußeren Aufbereitungsmaßnahmen besondere Bedeutung zu, während die innere Aufbereitung den Charakter einer Korrekturbehandlung hat.

In der Regel ist eine Vollenthärtung und eine Sauerstofffreie Betriebsweise zwingend vorgeschrieben. Weitere begrenzende Parameter sind Eisengehalt und gebundene Kohlensäure im Speisewasser, sowie die Alkalität und der Kieselsäuregehalt im Kesselwasser.

Die Richtlinien über die Speisewasserbeschaffenheit lassen unterschiedliche Verfahren der äußeren Aufbereitung zu. Die Auswahl sollte aufgrund wirtschaftlicher und betriebstechnischer Überlegungen erfolgen, wobei Rohwasser- und anlagenspezifische Faktoren ausschlaggebend sind.

Weitere Informationen siehe Wasserbuch.

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